Naturgarten e.V. Homepage
Das Forum ist kürzlich umgezogen. Falls irgendetwas nicht richtig funktionieren
sollte, bitte Bescheid sagen - danke!
e-Mail an den Webmaster
|
Forum des Naturgarten e.V.
Offene Diskussion
|
Das Leben gehört dem Lebendigen an, und wer lebt, muß auf Wechsel gefaßt sein. Goethe |
| Grenze zum Nachbarn |
Autor: Blumenkind (---.pools.arcor-ip.net)
Datum: 25.05.10 23:15
Hallo! Brauche Euren Rat...
Ich möchte einen "herkömmlichen" Garten, der uns in drei Jahren gehören wird, schrittweise umgestalten. Das dringendste und gleichzeitig größte Problem ist die zu zwei Seiten offene Grundstücksgrenze. Unser Sohn ist 2,5 Jahre und ein richtiger Wirbelwind. Eine stark befahrene Straße und ein Teich in Nachbars Garten "zwingen" mich zur raschen Einfriedung. Dilemma: es soll schnell gehen, für ein Kleinkind nicht leicht zu überwinden UND naturgartenfreundlich sein. An einen einfachen Holzzaun hatte ich schon gedacht, aber der Nachbar war alles andere als begeistert. Würde mich sehr über eure Ideen freuen.
Länge der offenen Gartengrenzen: ca. 40m (hier bisher völlig offen zum Nachbargarten und 25m (hier teils stattliche Hecke)
Viele Grüße
|
|
| Re: Grenze zum Nachbarn |
Autor: Stefan (---.dynamic.mnet-online.de)
Datum: 26.05.10 00:06
Hmm, vielleicht kann der Nachbar ja einfach seinen Teich einzäunen, wenn ihm der Holzzaun an der Grundstücksgrenze nicht genehm ist... ;->
OK, Ernst beiseite - wie wäre es denn mit 'nem klassischen Maschendrahtzaun? Den kann das Kind nicht überwinden, und er versperrt auch nicht die Sicht.
|
|
| Re: Grenze zum Nachbarn |
Autor: paradiesvogel (---.adsl.alicedsl.de)
Datum: 26.05.10 08:43
Also hier in NRW muss eine Einfriedung gemeinsam errichtet (und bezahlt!) werden. Im Zweifelsfall die billigste ortsübliche Lösung, das könnte durchaus ein Maschendrahtzaun sein.
Kastanienstaketen sind ebenfalls naturnah, Geschmackssache wie alles, aber nicht so undurchsichtig wie ein Bretterverschlag. Außerdem nicht so teuer und leicht aufzustellen...
Übrigens: Wer einen Gartenteich hat, muss rechtlich gesehen selbst für die Verkehrssicherheit seines Grundstücks sorgen, d.h. der Teichbesitzer ist verpflichtet, entweder den Teich oder die Grenze so abzusichern, dass keine Kleinkinder auf sein Grundstück gelangen können. Dazu gibt es reichlich Urteile! Nicht das Kind (es könnte ja auch nur mal ein Gast mit Kind bei Euch auftauchen) ist das Risiko, sondern der Teich und der Besitzer hat zu haften!
Empfehlenswert also eine gemeinsame Lösung bei gemeinsamer Bezahlung, das dient dem Frieden langfristig am besten...
Auf der Straßenseite seid ihr in Fragen der Ästhetik frei, es könnte aber Auflagen in Puncto Höhe von der Kommune geben - entweder einfach machen und abwarten, ob irgendwas nachkommt (bis dahin könnte der Filius aus dem Gröbsten raus sein) oder beim örtlichen Bauamt nachfragen.
Grüße, C.
|
|
| Re: Grenze zum Nachbarn |
Autor: Rahel (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 27.05.10 16:50
Ich kann Paradiesvogel da nur zustimmen: Wer einen Teich hat MUSS einzäunen - entweder das Grundstück oder den Teich! Er würde sogar haften, wenn ein Einbrecher nachts den Teich übersieht und reinfällt...
Kastanienstaketen gibts in div. Höhen, diese kann man zB mit Duftwicken beranken oder Sonnenblumen und Bantammais davor setzen (Anmeldung nicht vergessen!).
Gruss, Rahel
|
|
|